Wie komme ich zur Ergotherapie?
Sie können mich telefonisch oder über das Kontaktformular für eine erste Terminvereinbarung kontaktieren
zuerst benötigen Sie einen Verordnungsschein von Ihrem behandelnden Arzt (bei Hausbesuchen muß dies ebenfalls vermerkt sein)
Ergotherapie zur Gesundheitsförderung und Prävention kann auch ohne ärztliche Verordnung durchgeführt werden, allerdings besteht dann auch kein Anspruch auf Refundierung bei der Gesundheitskasse.
auf dem Verordnungsschein ist ebenfalls ersichtlich, wie lange die Behandlungsdauer ist (30, 45 oder 60 Minuten) und wieviel Einheiten (5x oder 10x), ich behalte mir vor, je nach Zeit, maximal 10min von der Behandlungsdauer für die Vorbereitung, Dokumentation und Administration zu verwenden
diesen Verordnungsschein schicken Sie bitte zur Bewilligung an Ihre Krankenkasse (zur Zeit nur SVS)
nach jeder Einheit stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, nach der letzten Therapieeinheit können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen (je nach Krankenkasse werden nach Beendigung der Therapie ca. 50-60 % der Behandlungskosten rückerstattet)
dafür benötigen Sie:
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original Honorarnote,
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Zahlungsnachweis,
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original ärztliche Zuweisung
Informieren Sie sich auch bei ihrer (sofern vorhandenen) Unfallversicherung über eine Kostenübernahme. In den meisten Fällen wird der Restbetrag von jener Versicherung übernommen.